Portaralt (Königreich)

Aus Gildenwelt
Territorium Portaralt
Status Königreich

Portaralt ist schon immer da gewesen. Zumindest kann sich niemand daran erinnern, dass es einmal anders gewesen ist, nicht einmal die ältesten unter den Zwergen und Elfen können von einer solchen Zeit berichten.

Das Königreich Portaralt ist nach seiner Hauptstadt benannt, die das politische Zentrum des Reiches darstellt. Neben Portaralt sind noch Ladoreth und Albenhav bedeutende Städte. Die Portaralter sagen immer: In Ladoreth wird gerarbeitet, in Albenhav wird gehandelt und in Portaralt wird regiert. Und tatsächlich beschreibt diese Aufteilung sehr gut, wie das Leben im Reich um diese drei Zentren herum organisiert ist.

Die Portaralter sind seit jeher eine tolerante Gesellschaft, in der neben Menschen, die weit über die Hälfte der Bewohner ausmachen, auch Zwerge, Elfen, Halblinge und Gnome ihren Platz finden. Darüber hinaus leben im Königreicht auch eine unüberschaubare Anzahl von Individuen mit ungewöhnlichen Abstammungen, wie Tieflinge, Aasimare, Kayale und sogar Dhampire. Auch Halborks und Wechselbälger sind hin und wieder in Portaralt anzutreffen.

Berühmt ist das Königreich Portaralt für seine Solidarität: Die Königlich-Portaralter Gilde der helfenden Hände ist eine Institution, die es so nirgendwo sonst gibt. Sie kümmert sich im gesamten Königreich um Unterstützung ziviler Infrastruktur, seien es Feuerwehren, Krankenhäuser oder der Bau von Brücken. Zwar murren die Portaralter immer wieder, wenn sie jede Woche einen Silberling an die Gilde zahlen müssen – sobald sie die Hilfe der Gilde benötigen, sind sie aber dankbar dafür, dass es eine solche Institution gibt. Die Gilde steht für das Prinzip, dass alle Portaralter gleich sind, unabhängig von Statur, Hörnchen oder der Form der Ohren.

Gegner des Portaralter Egilitätsprinzips und der Gilde streuen immer wieder Gerüchte, dass die Krone durch die Gilde immense Schuldenberge aufgehäuft hat. Bisher wurden diese Gerüchte allerdings nicht bestätigt.

Geographie

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Politik

Politisch ist das Königreich Portaralt geprägt durch die Gilden und die Erbmonarchie.

Das Privileg des Adels wird in Portaralt primär, aber nicht kausal über Familienzugehörigkeit vererbt. Die damit verbundenen Ämter auszuüben ist kein Geburtsrecht per se, sondern erfordert einen Befähigungsnachweis, der z.B. an der Albenhaver Verwaltungsakademie, der Ladorether Schule der Strategie oder im Auditorium Diplomatica in Portaralt erworben werden kann. An diesen Schulen lernen auch Bürgerliche, die dann häufig in den Staatsdienst eintreten oder aber in die adligen Familien einheiraten, um die Befähigung für die jeweiligen Ämter sicherzustellen. Ein solches "Diplom der Eignung zur Führung eines Lehens im Sinne von Volk und Krone des Königreichs Portaralt" zu erlangen ist alles andere als einfach.

Auch wenn der Adel neben dem Erben auf dem Befähigungsprinzip unterliegt, gibt es doch immer wieder Intrigen und Machtspielchen darum, wer wie viel Einfluss auf die Politik hat. Diese Machtspielchen werden natürlich auch von Seite der Gilden mit getrieben. Insbesondere die Handelsgilde wirkt – trotz ihres offiziell neutralen Status – immer wieder stark auf die Politik ein, was daran liegen mag, dass sich das Zentrum der Gilde in Albenhav befindet, womit sie die einzige der großen Gilden ist, die aus dem Königreich Portaralt geführt wird.

Neben der Handelsgilde spielen natürlich die Handwerksgilden eine große Rolle, die allerdings stärker regional organisiert sind. Die größte Konkurrenz der Handelsgilde stellt die Seegilde dar, deren Hauptsitz sich in Anat befindet, deren Einfluss aber auf Portaralt nicht zu unterschätzen ist, da der größte Teil des Handels über den Seeweg von Albenhav aus abläuft. Von den Magiegilden haben bis auf die Schwarze und die Weiße Gilde alle mindestens eine Niederlassung im Reich.

Abgesehen von den offiziellen Institutionen gibt es natürlich auch in Portaralt jede Menge weniger bekannte Mächte, die Einfluss auf Politik und Leben der Portaralter haben. Zunächst sei da die Gräfin der Mark unter der Stadt genannt, eine legendäre Diebeskönigin, sie seit mindestens zweihundert Jahren die Unterwelt der Stadt Portaralt anführt. Über ihre Identität ist nichts bekannt, möglicherweise sind es auch wechselnde Anführer, die immer wieder den Titel beanspruchen. Die Diebesgilde ist, auch wenn sie sich als Gilde bezeichnet, keine formale Gilde. Dass es in Portaralt keine Sklaven oder Leibeigenen gibt, ist insbesondere all den Staaten ein Dorn im Auge, in denen die Dominargilde eine Rolle spielt, so dass diese immer wieder versucht, in Portaralt Fuß zu fassen.

Die zwei wichtigsten Institutionen neben der Krone sind der Markentag und der Kurtag. Während der Kurtag nur zusammenkommt, wenn ein König oder eine Königin gewählt werden muss, was zuletzt 3487nG bei der Wahl von Yekatlen D'Arby als Sovon I. der Fall war, findet der Markentag regelmäßig statt. Austragungsort des Markentags ist die traditionell die Stadt Vierbrücken. Formell wird der Ort am Ende jedes Markentags von den stimmberechtigten Markgrafen festgelegt, allerdings fiel der Beschluss für Vierbrücken seit 3372 immer einstimmig für Vierbrücken.

Der Markentag ist für das Reich bedeutend, weil dort alle Grafschaften und Markgrafschaften zusammmenkommen und über die politischen Geschicke des Reiches bestimmen. In der Regel dauert er vier Tage und ist das wichtigste politische Ereignis des Jahres.

Adelstitel im Königreich

Herrschertitel Anrede (Prädikatstitel) allgemeiner Titel für die Nachkommen Anmerkung
männlich weiblich männlich weiblich
König Königin (Königliche) Majestät (Kron)Prinz (Kron)Prinzessin Kronprinz oder Kronprinzessin ist jeweils der erste Abkömmling der Königsfamilie. Sie haben Anspruch auf die Anrede Königliche Hoheit.
Kurfürst Kurfürstin (Königliche) Hoheit, Durchlauchtigste(r) Kurprinz Kurprinzessin Kurfürstentitel werden zusätzlich zu anderen Adelstiteln verliehen und gewähren das Stimmrecht bei der Wahl des Königs oder der Königin. Der korrekte Titel lautet dann z.B. "Kurfürst des Königreichs Portaralt, Graf zu Nolny". Die Kurfürstenwürde wird von der Krone verliehen und erfordert die Zustimmung des Kurtags. Der Titel setzt mindestens einen Fürstentitel voraus.
Markgraf Markgräfin (Königliche) Hoheit, Durchlaucht, Erlaucht Erbgraf Komtesse Markgrafen sind der Krone Lehenstreue schuldig. Ihnen steht die Teilnahme am Markentag mitsamt Stimmrecht zu. Üblicherweise gehören mehrere Baronien zu einer Markgraftschaft.
Herzog Herzogin Hoheit, Durchlaucht, Erlaucht Baron Baronesse Herzogtümer sind den Rechten nach Markgrafschaften gleichgestellt, auch wenn sie in der Adelshierarchie Baronien entsprechen. Der Herzograng wurde historisch von der Krone für militärische Verdienste verliehen.
Graf Gräfin Hochgeboren, Durchlaucht Erbgraf Komtesse Grafen sind der Krone Lehenstreue schuldig. Ihnen steht die Teilnahme am Markentag ohne Stimmrecht zu. Üblicherweise gehören mehrere Baronien zu einer Graftschaft.
Fürst Fürstin Hochgeboren, Fürstliche Gnaden Erbfürst Erbfürstin Eine Baronie mit Fürstenstatus ist direkt der Krone unterstellt und keiner Markgrafschaft Lehenstreue schuldig, allerdings nicht einem Grafen gleichgestellt.
Freiherr, Baron Freifrau, Baronin Hochwohlgeboren Freijung, Baron Freiin, Baronesse Baronien sind üblicherweise einer Markgrafschaft oder Grafschaft Lehenstreue schuldig. Einige Baronentitel wurden auch direkt von der Krone verliehen oder sind durch Erbfolgen aus der Lehenstreue ihrer Graftschaft entlassen worden und nun direkt der Krone unterstellt.
Ritter, Junker, Edler Rittfrau, Junkfrau, Edle Wohlgeboren Junkknabe Junkfräulein Der niedrigste Adelsstand ist einer Baronie Lehenstreue schuldig. Üblicherweise sind die Edlen Herrscher über ein Dorf oder einige kleinerer Weiler. Der Titel kann von Baronen auch ohne Land verliehen werden, was in einen Gegenden zu einer wahren Ritterflut geführt hat.
Landvogt, Vogt Landvögtin, Vögtin Herr, Herrin - - Landvögte werden von Grafen als Vertreter von Baronen, Vögte von Baronen als Vertreter von Rittern und Junkern im Falle längerer Abwesenheit, etwa bei militärischen Einsätzen, oder bei unklarer Erbfolge, ernannt. Sie haben während der Vertetungszeit die Rechte und Pflichten des Adels, müssen diese aber wieder abgeben.

Grafschaften und Baronien